belassen oder wenn möglich vorsichtig nach Reinigung des Zahnes zurück auf den Zahn zuschieben und Termin bei uns in der Praxis vereinbaren
Die Kieferorthopädie ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin und befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen.
Wobei es vor dem schönen Aussehen gerade stehender Zähne vor allem um die Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger gesundheitlicher Faktoren geht. Ziel der Kieferorthopädie ist neben einem Optimum an Ästhetik immer das regelrecht funktionierende Gebiss, das bei richtiger Pflege möglichst lange gesund bleiben soll.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Master of Science Kieferorthopädie
Tätigkeitsschwerpunkt:
kieferorthopädische Behandlungen
In der Regel beginnt die kieferorthopädische Behandlung in der zweiten Phase des Zahnwechsels (Durchbrechen der seitlichen bleibenden Zähne im Alter von 10 - 12 Jahren).
In Ausnahmefällen können Gründe vorliegen, die einen frühzeitigen Behandlungsbeginn (Alter von 4 – 6 Jahren) erforderlich machen (Frühbehandlung). Andererseits können ungünstige Wachstumsverhältnisse den Behandlungsbeginn verzögern.
Der Behandlungsbeginn wird durch Art und Umfang der Fehlstellung bestimmt.
Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung ist von vielen Faktoren abhängig: Schwere der Fehlbildung, Art der Spange, Mitarbeit und Wachstum des Patienten. Im Allgemeinen muss man mit einer aktiven Behandlungszeit von ca. 2 - 3 Jahren rechnen. Zur Stabilisierung des Behandlungsergebnisses wird zusätzlich eine Haltephase (Retention) von ca. 2 Jahren erforderlich.
Der Zahnwechsel sollte abgeschlossen sein. Es gibt aber auch Behandlungen wie z. B. die Frühbehandlungen, die innerhalb weniger Monate durchgeführt werden.
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse bis zum 18. Lebensjahr zu 100% übernommen, wenn die Indikation durch das neu eingeführte System der „kieferorthopädischen Indikationsgruppen" - kurz KIG genannt - wurden bestimmte Zahnstellungsanomalien aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse Während der Dauer der Behandlung muss der Patient 20% der Kosten zunächst selbst tragen. Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich, über die in dem entsprechenden Quartal erbrachten Leistungen. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung wird der gezahlte Eigenanteil von der Krankenkasse zurück erstattet.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen jedoch nur die Kosten einer „ausreichenden, zweckmäßigen, notwendigen und wirtschaftlichen“ Behandlung übernehmen. Moderne zeitgemäße Kieferorthopädie vermag dagegen weit mehr zu leisten. Gerne informieren wir Sie, welche ästhetischen und komfortablen Lösungen es für Sie gibt.
Nach der „aktiven Phase“ der kieferorthopädischen Behandlung gilt es den Behandlungserfolg zu sichern und die neue Position der Zähne zu festigen. Bewegte Zähne wollen wieder in ihre ursprüngliche Stellung zurück – und das soll vermieden werden.
Um einen langfristigen Erfolg der kieferorthopädischen Bemühungen zu erzielen, raten wir dringend zu einer Langzeitstabilisierung des Behandlungsergebnisses.
Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Ihnen unser Praxisteam in einem Beratungsgespräch gerne näher erläutert.
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